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Imbiss Eröffnen

Was muss ich bei der Existenzgründung beachten, wenn ich im Zuge derer einen Imbiss eröffnen möchte?

Wenn Sie mit dem Gedanken zum Schritt in die Selbstständigkeit mit Hilfe eines Imbisstands spielen, gilt es viele Dinge zu beachten. Zunächst einmal müssen Sie Ideen zur Existenzgründung entwickeln, bevor Sie einen Businessplan erstellen. Beobachten Sie das Umfeld, in dem Sie Ihren Imbiss eröffnen möchten. Beachten Sie zunächst folgende Fragestellungen:

Gibt es ausreichend potenzielles Publikum in dem Bereich, in dem Sie Ihren Imbissstand eröffnen möchten?

Hier eignen sich insbesondere Mitfahrerparkplätze, belebte Fußgängerzonen, Schulen oder Universitäten. Bei letzteren müssen Sie die Umsatzeinbußen während der Ferienzeiten einkalkulieren.
Sind bereits viele Mitbewerber am Standort, an dem ich meinen Imbiss gründen möchte vorhanden? Beachten Sie hierbei nicht ausschließlich mobile Imbissstände sondern auch Fastfood-Restaurants oder Lokale mit günstigem Mittagstisch etc.

Passt mein geplantes Angebot, mit dem ich meinen Imbissbude eröffnen möchte, zum Imbissstandort?

Hier ist es wichtig zu bedenken, dass einer gewissen Klientel eine gewisse Ernährungsart zugeschrieben werden kann. Beispielsweise legen insbesondere junge und gebildete Menschen Wert auf gesunde Ernährung. Beobachten Sie hierzu die Trends, die Ihr Zielpublikum beeinflussen.

Welchen Imbissnamen soll mein Imbisswagen tragen?

Wichtig hierbei ist, dass der Name Ihr ausgemachtes Zielpublikum anspricht und sich Ihr Imbissangebot in diesem wiederspiegelt.

Welche Kosten fallen an, wenn ich einen Imbiss eröffnen möchte?

Zur Existenzgründung mittels eines Imbisses sollten Sie einen entsprechenden Businessplan erstellen, der neben der Ausrichtung des Angebots, der Standortwahl und anderen Faktoren auch die Kosten der Imbissstanderöffnung beschreibt. Vor dem Start in die Selbstständigkeit müssen zunächst die Anfangsinvestitionen betrachtet werden. Hierbei fallen nicht nur die Anschaffungskosten für den mobilen Imbisstand und das entsprechende Interieur, sondern auch Kosten für Genehmigungen, Konzessionen und Ähnliches, an. Erst wenn Sie sämtliche Anfangsinvestitionen aufsummiert haben können Sie beispielsweise eine dynamische Investitionsrechnung durchführen. Dazu müssen Sie alle geplanten anfallenden Einzahlungen (Umsatz, Subventionen etc.) und Auszahlungen (Materialkosten, Abschreibungen, Energiekosten, Reparaturen etc.) periodisch im Betrachtungszeitraum verrechnen und mit einem vorher festgelegten Faktor „abzinsen“. Mit den Daten lässt sich ein Kapitalwert errechnen. Fällt dieser positiv aus ist Ihre Investition sinnvoll. Der Kapitalwert hilft auch bei der Kreditaufnahme zur Existenzgründung. Informationen zum Businessplan erhalten Sie auch bei vielen Behörden wie den Jobcentern.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen und Vorschriften fallen bei der Imbisseröffnung an?

Zunächst einmal müssen Sie beachten, dass Sie einen Imbisstand nicht beliebig platzieren dürfen. Es gibt ausgewiesene Flächen, die sie bei der Stadtverwaltung erfragen können. Zusätzlich benötigen Sie ja nach Kommune eine Sondernutzungserlaubnis oder eine Baugenehmigung, welche Ihnen die Errichtung Ihres Betriebs erlaubt. Außerdem müssen sie zur Eröffnung eines Imbisstandes eine Konzession bei der jeweiligen Kommune erwerben (wichtig: Beim Vertrieb alkoholischer Getränke kann eine andere/weitere Konzession nötig sein). In aller Regel benötigen Sie keine Gästetoiletten, sofern Sie keine Sitzplätze anbieten. Nach der Eröffnung ist es wichtig, dass Ihr Personal entsprechende Gesundheitszeugnisse etc. vorweisen kann. Diese beschreiben im gewerblichen Umgang mit Lebensmitteln eine Pflicht.

Wo erhalte ich weitere Informationen, wenn ich mich mit einem Imbisswagen selbstständig machen möchte?

Informationen zu den nötigen Vorschriften zur Selbständigkeit erhalten Sie bei den entsprechenden Kommunen. Weitere Informationen und Tips halten die regionalen DEHOGA-Verbände bereit.


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